Ab in den Urlaub – mit der richtigen Urlaubsvorbereitung

Die Urlaubszeit steht vor der Tür und für viele gibt es Urlaub nur mit ihrem geliebten Haustier. Jedoch kann dies viele Fragen für die Halter:innen aufwerfen: Benötigt mein Haustier bestimmte Impfungen? Welche Einreisebestimmungen gibt es in meinem Urlaubsland? All diese Unsicherheiten können in den meisten Fällen durch eine fachliche Beratung durch die eigene Tierarztpraxis geklärt werden. Ob Reiseplanung, Gesundheitsvorsorge oder notwendige Formalitäten, durch den vorherigen Besuch beim Tierarzt können unangenehme Überraschungen vorab vermieden werden und einem erholsamen Urlaub steht nichts im Weg.

Was gibt es zu beachten?

Für jede Reise mit dem Haustier über EU-Grenzen ist es grundsätzlich erforderlich, den EU-Heimtierausweis, den Reisepass für Haustiere, mitzuführen. Dieses Dokument ist ausschließlich für Hunde, Katzen und Frettchen zwingend erforderlich. Für Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der EU-Pass nicht. Ausgestellt wird der Ausweis von einem Tierarzt oder einer Tierärztin und enthält Informationen über:

  • Transpondernummer und/oder Tätowierung sowie die Platzierung des Mikrochips (diese Seite muss laminiert/versiegelt werden und insbesondere Hunde und Katzen sollten eindeutig durch die elektronisch lesbaren Transponder bzw. Mikrochips gekennzeichnet sein)
  • Art, Rasse und Geschlecht und Geburtsdatum des Tieres
  • Merkmale des Tieres
  • Daten und Gültigkeit der Impfungen
  • Informationen zum Halter, Adresse und Name
  • Kontaktdaten des behandelnden Arztes

Darüber hinaus ist zur Einreise alle EU Länder mindestens eine gültige Tollwutimpfung erforderlich, dies regelt die Verordnung (EU) Nr. 576/2013, auch bekannt als die Heimtier-Verordnung. Dabei gilt es zu beachten, dass diese bei der Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen muss. Fristgerecht durchgeführte Auffrischimpfungen hingegen müssen diese Wartezeit nicht einhalten.  (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU.

Verfügbar unter: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html

(Zugriff am 28. Mai 2025).

Reisen innerhalb der EU

Grundvoraussetzung für Reisen innerhalb der EU ist die bereits benannte gültige Tollwutimpfung. Hunde und Katzen gelten offiziell als wirksam gegen Tollwut geschützt, wenn die Zulassungsbedingungen des Impfstoffherstellers eingehalten werden. Bei den meisten in der Praxis gebräuchlichen Tollwutimpfstoffen bedeutet das:

  • eine Impfung ab der 12. Lebenswoche
  • eine Wartezeit von 21 Tagen ab dem Zeitpunkt der Impfung
  • die Impfung muss nach der Kennzeichnung des Tieres mit dem Transponder erfolgen
  • um bei Wiederholungsimpfungen eine erneute 21-tägige Wartezeit für den gültigen Tollwut-Impfstatus zu vermeiden, muss die Booster-Impfung immer vor dem Ablaufdatum der vorhergehenden Tollwutimpfung erfolgen.

Die zwingend zu berücksichtigen Impf-Fristen haben auch zur Folge, dass Welpen unter 15 Wochen nicht ins Ausland verreisen bzw. nicht aus dem (EU-) Ausland mitgebracht werden dürfen. Hier beträgt das erforderliche Mindestalter für die Impfung 12 Wochen und zuzüglich 3 Wochen Wartezeit bis zur Gültigkeit der Impfung. 

In der Regel ist alle 1 bis  3 Jahre eine Auffrischung der Tollwutimpfung notwendig. Herausfordernd für Halter:innen und Praxisteams sind hier die Einhaltung der mehrjährigen Applikationsintervalle der Tollwutimpfung, da sich diese von Hersteller zu Hersteller unterscheiden können. Einige Komponenten der Kombinationsimpfung (z.B Pi und L4 beim Hund) erfordern einen jährlichen Booster, der in vielen Fällen nicht exakt alle 12 Monate, sondern um ein paar Wochen verspätet verabreicht wird. Deshalb empfiehlt es sich auch hier, rechtzeitig vor einer anstehenden Reise ins Ausland mit dem Tier in einer Tierarztpraxis vorstellig zu werden, um frühzeitig abzuklären, ob der Impfschutz bei Reiseantritt gegeben ist. 

Reisen außerhalb des EU-Auslands

Bei einer Einreise in die Europäische Union aus Drittländern wird das Herkunftsland hinsichtlich ihrer Tollwutinfektionslage in verschiedene Gruppen eingeteilt. 

Länder mit einer unbedenklichen Tollwutinfektionsslage werden in einer speziellen Liste aufgeführt. Diese Liste unterscheidet in “gelisteten Drittländer” und “nicht gelistete Drittländer”.

Für die gelisteten Drittländer wird unterschieden in Länder, für die die Regeln des innereuropäischen Haustierverkehrs und somit keine Einschränkungen bestehen und die Länder, nach deren Wiedereinreise in die EU eine Einreise auf direktem Weg mit Veterinärbescheinigung vorzulegen ist (Zur Durchführungsverordnung).

Sogenannte “nicht gelistete Drittländer” (z.B. Serbien, Türkei) weisen ein höheres Tollwut-Infektionsrisiko auf. Rückreisende Hunde und Katzen müssen daher ergänzend zum Impfnachweis einen wirksamen Tollwut-Titer im Blut aufweisen. Diese Blutuntersuchung hat in einem dafür zugelassenen, zertifizierten Labor erfolgen. Für Impfung, Blutentnahme und Gültigkeitsdauer der Titerbestimmung sind festgelegte Fristen zwingend einzuhalten.

In jedem Fall sollten sich Tierhalter:innen umfassend informieren. Neben dem eigenen Tierarzt können das örtliche Veterinäramt oder der Zoll Informationen bereitstellen. Insbesondere die Veterinärämter können darüber Auskunft geben, welche Impfanforderungen in dem Zielland vorliegen, welche Gesundheitsbescheinigungen benötigt werden und welche Reisebescheinigungen und Ausfuhrgenehmigungen (bei bestimmten Ländern/Tieren) gelten.

Länderspezifische Regeln

Neben dem europäischen Regelwerk ist für die Einreise in das jeweilige Zielland auch die dortige Gesetzgebung zu berücksichtigen. So können in unterschiedlichen Reiseländern bestimmte Vorgaben an Tierhalter:innen gestellt werden.
So ist in Italien ein Nachweis über eine Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend, in Dänemark gibt es ein Verbot von Hunden in Restaurants und in Schweden muss das Haustier zwingend bei der Einreise beim Zoll angemeldet werden. Insbesondere für aggressive Hunde oder Hunderassen, die z.T. auch in Deutschland gesondert reglementiert werden (sog. “Kampfhunde”), gelten spezielle Auflagen. Hier sollten sich die betroffenen Hundehalter:innen besonders sorgfältig informieren.
Auf den Websites der jeweiligen Konsulate finden Tierhalter:innen alle relevanten Informationen.

Übertragbare Krankheiten vorbeugen

Tierhalter:innen sollten die Parasitenprophylaxe für ihr Tier bei der Urlaubsplanung nicht außer Acht lassen. Besonders ernst zu nehmen sind Krankheiten, die durch infizierte Überträger wie Stechmücken oder Zecken übertragen werden – sogenannte vektorübertragene Krankheiten wie Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, Anaplasmose und Dirofilariose.
Vor allem in den beliebten Urlaubsländern wie Italien, Frankreich, Spanien und Kroatien ist die Übertragungsgefahr am höchsten. Daher gilt die Parasitenprophylaxe vor allem gegen Ektoparasiten als wichtigste Säule zum Schutz vor diesen Infektionen. Zudem ist es empfohlen, vor und nach dem Urlaub sein Haustier gezielt zu entwurmen, um möglicherweise übertragenen Mikrofilarien entgegenzuwirken.

Ich packe meinen Koffer

Ob innerhalb oder außerhalb Deutschlands, vor jeder Reise sollten Tierhalter:innen die Packliste ihres Tieres mitbedenken. Neben der Standardausrüstung wie Futter und Näpfen, Transportbox, Leinen und Spielzeug sollten Halter:innen  sich vorher informieren, ob ein Maulkorb benötigt wird. Auch ein Erste-Hilfe-Set für Haustiere ist ratsam, einzupacken. Hierzu können sich Tierhalter:innen ebenfalls vorab in der Tierarztpraxis beraten lassen.

Reiseapotheke

Um für mögliche Verletzungen oder potenzielle Notfälle bestmöglich ausgestattet und vorbereitet zu sein, sollten Tierhalter:innen beim Packen der Reiseapotheke auch an ihren Vierbeiner denken. 

Hier empfiehlt es sich, Rücksprache mit der eigenen Tierarztpraxis zu halten, um insbesondere bei bereits bekannten Krankheiten benötigte Medikamente parat zu haben.

1. Medikamente & tiermedizinische Hilfsmittel

  • Regelmäßig benötigte Medikamente (z. B. gegen chronische Krankheiten)
  • Zeckenzange
  • Wundversorgung (Desinfektionsmittel, Verbandsmaterial z. B. Mullbinden, sterile Kompressen, Pflaster, selbsthaftende Bandagen)
  • Pinzette
  • Fieberthermometer (digital)
  • Krallenzange
  • Kühlpad / Wärmepad (je nach Klima)

2. Dokumente & Notfallinfos

  • EU-Heimtierausweis / Impfpass
  • Notfallnummern (Tierarzt vor Ort, Giftnotruf, Heimtierregister wie TASSO)
    Nachweis über Tollwutimpfung (bei Auslandsreisen oft Pflicht)

 

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